AGB bild13.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten durch Bild13

I. Allgemeines

1. Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch Bild13 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Bild13 und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.

2. Es gelten ausschließlich die AGB von Bild13. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Bild13 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial vollständig innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Zugang an Bild13 zurückzusenden oder bei digitalen Bilddatensätzen zu löschen.

3. Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen Bild13 und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, Bild13 die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekannt zu geben.

II. Leistungs- und Pflichtenkatalog

Bild13 stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw. Bildmaterial in körperlicher Form (insbesondere Fotoabzüge, Diapositive, Negative, Abdrucke, Grafiken etc.) und in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. Bild13 vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Die Nutzungsrechtsvergabe erfolgt vorbehaltlich einer gesonderten, abweichenden Vereinbarung nur für den Raum Bundesrepublik Deutschland. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Bild13 oder des jeweiligen Fotografen.

1. Auswahl des Bildmaterials

Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten stellt Bild13 dem Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Lieferschein einzeln aufgeführte Bildmaterial (Auswahlsendung) zur ausschließlich internen Sichtung und Auswahl vorübergehend und – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung – nicht exklusiv für die vereinbarte Überlassungsdauer gegen Zahlung der anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten zur Verfügung. Der Kunde erwirbt weder durch die Zusendung oder Download, noch durch die Zahlung der Bearbeitungs- und Versandkosten ein Eigentumsrecht und/oder ein Nutzungsrecht an dem Bildmaterial.

2. Rechtseinräumung /Nutzung des Bildmaterials

a) Der Kunde ist verpflichtet, Bild13 vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist.

b) Bild13 räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein (Freigabeerklärung). Jegliche Nutzung des Bildmaterials, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Freigabeerklärung von Bild13. Stimmen die Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. a) mit dem Umfang und der Art der tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird Bild13 vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung freigestellt.

c) Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Im Falle einer beabsichtigten Veröffentlichung des Bildmaterials in einem Printmedium wird vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung das Nutzungsrecht nur für eine einmalige Nutzung in der betreffenden Publikation, nur für die erste Auflage in der Originalsprache eingeräumt. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der vorherigen Freigabeerklärung durch Bild13.

d) Das Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, Digitalisieren, elektronische Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von Bild13 nicht gestattet.

e) Für die Honorarabrechnung hat der Kunde nach erfolgter Nutzung anzugeben, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format, in welchem Umfang (z. B. Auflage) und für welchen Verbreitungsraum genutzt worden ist.

3. Rückgabe/Löschung des Bildmaterials

a) Der Kunde ist verpflichtet, das ihm überlassene Bildmaterial sorgsam und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Das von Bild13 gelieferte Bildmaterial ist stets mit Bildnummern und Bildquellennachweis versehen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Informationen immer mit dem Bildmaterial verbunden bleiben.

b) Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte oder erworben hat, ist innerhalb des im Lieferschein angegebenen Zeitraumes vollständig, unbeschädigt (d. h. frei von nicht zu entfernenden Fingerabdrücken und Kratzern, Chemikalienresten, Knicken, Rissen, Beschriftungen etc.) und ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an Bild13 zurückzusenden oder bei digitalen Bilddatensätzen zu löschen. Die Rückgabeverpflichtung umfasst auch zusammen mit dem Bildmaterial überlassene Texte, Original-Diarahmen, Datenträger, etc.

c) Bildmaterial, für das der Kunde die Absicht des Nutzungsrechtserwerbs bekundet oder an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben hat, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Datum des Lieferscheines vollständig, unbeschädigt und ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an Bild13 zurückzusenden.

d) Digitales Bildmaterial aus der Datenbank von Bild13 ist unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen.

e) Erfüllungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden ist der Sitz von Bild13. Bei Beschädigung oder Verlust des Bildmaterials bis zum Eingang bei Bild13 ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens von mindestes 500,-EURO verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Bildmaterial vom Kunden an Dritte weitergegeben wird oder wenn Bild13 das Bildmaterial auf Wunsch des Kunden an einen Dritten sendet. Nach Ablauf der Rückgabefrist fallen Blockierungsgebühren nach Ziffer VII. 3. an.

III. Nutzungshonorar

1. Jede Nutzung des Bildmaterials von Bild13 ist honorarpflichtig, insbesondere auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden.

2. Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren Verbreitungsgrad (Auflage), Aufmachung, etc.

3. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

4. Das vereinbarte Honorar ist – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung.

5. Wird ein mit dem Bildmaterial von Bild13 bebildertes Objekt in einem weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Prospekt, Plakat etc.) und ist das ursprüngliche Bildmotiv auf dieser Abbildung erkennbar, so hat der Kunde Bild13 über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Freigabeerklärung für die neue Nutzung erteilen zu lassen. In diesem Fall ist ein erneutes Nutzungshonorar an Bild13 zu entrichten.

6. Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde Bild13 seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von Bild13 die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist Bild13 berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.

IV. Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten

1. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung von Auswahlsendungen berechnet Bild13 dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 30,-EURO. Weitere Kosten für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.

2. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach Ziffer II. 2. e) nicht nach, ist Bild13 berechtigt, für die Recherche eine Bearbeitungsgebühr 50,-EURO zu berechnen. 3. Bild13 ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiterzuberechnen.

V. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

1. Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgaben.

2. Rechnungen von Bild13 sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

VI. Bildquellennachweis und Belegexemplare

1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf Bild13 in Verbindung mit dem Namen des Fotografen (Bildquellennachweis) anzubringen. Aus der Platzierung des Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Bild13 kann im Einzelfall verlangen, dass das Bildmaterial ohne Bildquellennachweis veröffentlicht wird.

2. Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von Bild13, ist Bild13 berechtigt, einen Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Bild13 von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

3. Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde Bild13 unaufgefordert kostenlos ein vollständiges Belegexemplar mit Anstrich zuzusenden. Sollten binnen eines Monats nach Veröffentlichung die Belegexemplare nicht bei Bild13 eingegangen sein, ist Bild13 berechtigt, einen Ausschnittdienst auf Kosten des Kunden mit der Beschaffung von Kopien der Veröffentlichung zu beauftragen.

VII. Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies gilt auch, wenn Bild13 gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert. Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnenstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt Bild13 keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde Bild13 von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei.

2. Die Nutzung von Bildern, auf denen Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen. Ausgenommen hiervon sind Bilder, die mit „model-released“ oder „royality-free“ gekennzeichnet sind.

3. Wird das bestellte oder genutzte Bildmaterial entgegen Ziffer II. 3. b) nicht innerhalb der im Lieferschein angegebenen Frist zurückgegeben, ist Bild13 berechtigt, Blockierungsgebühren je Kalendertag der Fristüberschreitung und je Bild in Höhe von EURO 2,- vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.

4. Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Bild13 berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Weder mit der Zahlung von Blockierungsgebühren, einer Vertragsstrafe noch des Schadenersatzbetrages für beschädigtes oder verloren gegangenes Bildmaterial erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht. 6. Bild13 haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

VIII. Sonstiges

1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Bild13 und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göppingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann Bild13 Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Nutzungs- und Abrechnungsdaten von Bild13 erhoben, gespeichert und genutzt werden, um die Inanspruchnahme der Leistungen von Bild13 zu ermöglichen und um diese abzurechnen. Fotos und Inhalt, Copyright (c)2001-2012 Bild13 und Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten. Photos and Content, Copyright (c)2001-2012 Bild13 and its licensors.

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